Was bedeuten die Begriffe „Dringlichkeitsprinzip“ oder „klinische Erfolgsaussichten“?

Antworten
Hinz
Beiträge: 1
Registriert: 4. Mai 2020, 10:51

Was bedeuten die Begriffe „Dringlichkeitsprinzip“ oder „klinische Erfolgsaussichten“?

Beitrag von Hinz »

Bei den Kriterien für die Anwendung der Triage in Fällen von intensiv- oder notfallmedizinsicher Ressourcenknappheit werden von medizinischen Fachgesellschaften das Dringlichkeitsprinzip und die klinischen Erfolgsaussichten genannt. Beide Kriterien sind aus juristischer Sicht unbestimmte Rechtsbegriffe und damit interpretierbar. Aber auch aus fachlich medizinischer Sicht gibt es bei beiden Kriterien einen großen Interpretationsspielraum. Ärzte entscheiden letztlich aufgrund deren eigener Fachlichkeit, Lebenserfahrung und anderer Parameter, was als „dringlich“ oder „erfolgreich“ eingestuft werden kann.
Auch aus ethischer Sicht sind die beiden Kriterien riskant, weil sie u.a. suggerieren, dass im Falle einer Extremsituation Patienten danach eingeteilt werden können. Da die Triage-Methodik insgesamt das Grundrecht auf Unversehrtheit und eine vorbehaltlose Würde für jeden Menschen relativiert, muss dringend auch über die bei der Triage genutzten Kriterien des „Dringlichkeitsprinzips“ und der „klinischen Erfolgsaussichten“ nachgedacht und beraten werden. Es braucht dafür letztlich eine gesetzgeberische Klärung und Grundlage.

Über diese Thematik soll in dem Forum diskutiert werden.
Antworten